Rechtsprechung:
OLG Dresden - Urteil vom 22.08.2005 (1 Ss 296/05)

   

Kurzleitsatz:
Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubter Besitz durch Mitinhaber der Wohnung - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3; StGB § 27;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StraFo 2005, 522

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