Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.04.2006 (III ZR 16/06)

   

Kurzleitsatz:
Anwaltszwang im Verfahren vor dem Revisionsgericht; Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts


Relevante Normen:
ZPO § 78 Abs. 1 § 78b;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang