Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 04.05.2006 (IX ZB 35/04)

   

Kurzleitsatz:
Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung


Relevante Normen:
InsO § 7; ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;



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