Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.04.2006 (1 StR 90/06)

   

Kurzleitsatz:
Würdigung einer belastenden Zeugenaussage bei Falschbelastungsmotiv


Relevante Normen:
StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2006, 683

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