Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.04.2006 (4 StR 96/06)

   

Kurzleitsatz:
Strafmilderungsgründe bei der Vergewaltigung


Relevante Normen:
StGB § 177 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 2006, 523

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