Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 19.05.1994 (Rs C-36/92 P)

   

Kurzleitsatz:
1. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Informationen, die die Kommission bei der Anwendung der Verordnung Nr. 17 erlangt hat - Übermittlung an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten - Wahrung des Berufsgeheimnisses - Verpflichtung der Behörden der Mitgliedstaaten, die Vertraulichkeit der von der Kommission übermittelten Informationen zu wahren - Umfang - Grenzen;


Relevante Normen:
EWG-Satzung Art. kel 49; Verordnung Nr. 17 Art. kel 12; EWG-Vertrag Art. kel 214;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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