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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 17.05.1994 (Rs C-294/92) | | | | Kurzleitsatz: Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausschließliche Zuständigkeiten - Rechtsstreitigkeiten betreffend "dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen" - Begriff - Rechtsstreit über das Vorliegen eines "trust" in bezug auf eine unbewegliche Sache - Ausschluß;
Relevante Normen: Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 16 Nr. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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