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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 05.05.1994 (Rs C-38/93) | | | | Kurzleitsatz: Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Dienstleistung - Vom Dienstleistenden tatsächlich empfangene Gegenleistung - Geldspielautomaten - Nichteinbeziehung des feststehenden Prozentsatzes der Einsätze, der in Form von Gewinnen an die Spieler zurückfließen muß;
Relevante Normen: Sechste Richtlinie Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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