Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 05.05.1994 (Rs C-38/93)

   

Kurzleitsatz:
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Dienstleistung - Vom Dienstleistenden tatsächlich empfangene Gegenleistung - Geldspielautomaten - Nichteinbeziehung des feststehenden Prozentsatzes der Einsätze, der in Form von Gewinnen an die Spieler zurückfließen muß;


Relevante Normen:
Sechste Richtlinie Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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