Rechtsprechung:
EuGH - Beschluss vom 05.05.1994 (Rs C-97/94 PR)

   

Kurzleitsatz:
Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässigkeit der Klage - Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen die Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung - Zurückweisung des Rechtsmittels;


Relevante Normen:
EWG-Vertrag Art. 169; EWG-Vertrag Art. 175;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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