Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 23.03.1994 (Rs C-268/93)

   

Kurzleitsatz:
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung mit der Verzögerung bei der Umsetzung einer mit der fraglichen Richtlinie in Zusammenhang stehenden älteren Richtlinie - Unzulässigkeit;


Relevante Normen:
Richtlinie 88/320/EWG des Rates vom 7. Juni 1988 über die Inspektion und Überprüfung der Guten Laborpraxis (GLP) Art. 9; EWG-Vertrag Art. 169; EWG-Vertrag Art. 5; EWG-Vertrag Art. 189 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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