Rechtsprechung:
EuGH - Beschluss vom 11.03.1994 (Rs C-6/94 R)

   

Kurzleitsatz:
Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Aussetzung des Vollzugs einer Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls - Voraussetzungen - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Besonderer Schaden;


Relevante Normen:
EG-Vertrag Art. kel 173 Absatz 4; EG-Vertrag Art. kel 185;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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