Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 03.03.1994 (Rs C-316/93)

   

Kurzleitsatz:
1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Frage, die keine erschöpfende Darstellung der rechtlichen und tatsächlichen Umstände enthält, sich jedoch auf genau umschriebene technische Einzelheiten bezieht - Verfügung des Gerichtshofes über genügend Angaben, um zu einer nützlichen Auslegung gelangen zu können - Zulässige Frage;


Relevante Normen:
Zweite Richtlinie 84/5/EWG Art. 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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