Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 02.03.1994 (Rs C-53/92 P)

   

Kurzleitsatz:
1. Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Kontrolle der Würdigung der Beweismittel durch den Gerichtshof - Ausschluß ausser bei Verfälschung;


Relevante Normen:
EWG-Vertrag Art. 86; EWG-Vertrag Art. 168a; EWG-Satzung Art. 51;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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