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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 24.02.1994 (Rs C-368/92) | | | | Kurzleitsatz: Gemeinsamer Zolltarif - System allgemeiner Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer - Warenursprung - Ursprungszeugnis, in dem ein anderes Land als ein Mitgliedstaat als Bestimmungsland angegeben ist - Verlust des Anspruchs auf Zollbefreiung - Nachträgliche Ausstellung eines neuen Zeugnisses, das die Erfuellung dieses Anspruchs sichert - Zulässigkeit - Voraussetzungen;
Relevante Normen: Verordnung 3749/83/EWG; Verordnung 693/88/EWG;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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