Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 24.02.1994 (Rs C-368/92)

   

Kurzleitsatz:
Gemeinsamer Zolltarif - System allgemeiner Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer - Warenursprung - Ursprungszeugnis, in dem ein anderes Land als ein Mitgliedstaat als Bestimmungsland angegeben ist - Verlust des Anspruchs auf Zollbefreiung - Nachträgliche Ausstellung eines neuen Zeugnisses, das die Erfuellung dieses Anspruchs sichert - Zulässigkeit - Voraussetzungen;


Relevante Normen:
Verordnung 3749/83/EWG; Verordnung 693/88/EWG;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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