Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 24.02.1994 (Rs C-99/92)

   

Kurzleitsatz:
1. EGKS - Beihilfen für die Stahlindustrie - Genehmigung durch die Kommission - Auslegung einer Genehmigungsentscheidung zur Bestimmung der Empfänger der genehmigten Beihilfe;


Relevante Normen:
EGKS-Vertrag Art. 41;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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