Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 20.01.1994 (Rs C-129/92)

   

Kurzleitsatz:
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Anwendungsbereich - Verfahren, die die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen aus Nichtvertragsstaaten in einem Vertragsstaat betreffen - Ausschluß - Notwendigkeit, eine Vorfrage zu beantworten - Unerheblichkeit;


Relevante Normen:
Brüsseler Übereinkommen Art. 21; Brüsseler Übereinkommen Art. 22; Brüsseler Übereinkommen Art. 26; Brüsseler Übereinkommen Art. 28; Brüsseler Übereinkommen Art. 34;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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