Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 22.12.1993 (Rs C-304/92)

   

Kurzleitsatz:
Gemeinsamer Zolltarif - System allgemeiner Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer - Aussetzung von Zollsätzen aufgrund der Verordnung Nr. 3563/84 - Voraussetzung - Nennung der Nimexe-Kennziffer der betreffenden Ware - Windjacken aus Leinen - Keine Befugnis des Gerichtshofes, ein angebliches Versehen des Gemeinschaftsgesetzgebers im Wege der Auslegung zu berichtigen - Spätere Änderung der Regelung - Unerheblich;


Relevante Normen:
EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 28; Verordnung Nr. 3563/84 vom 18.12.1984 Art. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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