Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 17.11.1993 (Rs C-134/92)

   

Kurzleitsatz:
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Produktionsquoten - Beziehungen zwischen Zuckerherstellern und Zuckerrübenerzeugern - Angebot des Herstellers, zur Herstellung von Zucker innerhalb der A- und der B-Quote bestimmte Zuckerrübenmengen abzunehmen - Modalitäten der Aufteilung der zu liefernden Mengen auf die Verkäufer - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Untätigkeit des Gemeinschaftsgesetzgebers - Anwendung nationalen Rechts - Grenzen;


Relevante Normen:
Verordnung Nr. 1785/81 Art. 7; Verordnung Nr. 1785/81 Art. 30;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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