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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 10.11.1993 (Rs C-39/92) | | | | Kurzleitsatz: Wettbewerb - Kartelle - Verbot - Gruppenfreistellung - Alleinbezugsvereinbarungen - Verordnung Nr. 1984/83 - Vereinbarung über eine Tankstelle, die vor dem Beitritt Spaniens und Portugals auf unbestimmte Dauer oder für eine Dauer von mehr als 10 Jahren geschlossen wurde - Geltung der Freistellung - Voraussetzungen;
Relevante Normen: Verordnung Nr. 1984/83/EWG Art. 10; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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