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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 10.11.1993 (Rs C-48/91) | | | | Kurzleitsatz: Landwirtschaft - EAGFL - Rechnungsabschluß - Von einem Mitgliedstaat aufgrund der Mitverantwortungsabgabe im Getreidesektor an den Fonds zu zahlende Beträge - Kontrollbefugnis der Kommission hinsichtlich der korrekten Anwendung der Agrarregelung - Heranziehung eines Vergleichs zwischen den vorgelegten Rechnungen und statistischen Angaben - Zulässigkeit - Auftauchen berechtigter Zweifel - Beweislast beim Mitgliedstaat - Ersetzung der vorgelegten Rechnungen durch statistische Angaben - Unzulässigkeit;
Relevante Normen: Verordnung Nr. 729/70 Art. 5; Verordnung Nr. 729/70 Art. 9; EWGV Art. 173 Abs. 3;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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