Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 10.11.1993 (Rs C-60/92)

   

Kurzleitsatz:
1. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Verteidigungsrechte - Beachtung im Rahmen von innerstaatlichen Zivilprozessen, die die Anwendung der Wettbewerbsregeln betreffen - Tragweite - Zivilprozeß zwischen einzelnen, der nicht zur Verhängung einer Sanktion durch eine staatliche Behörde führen kann - Recht zur Verweigerung einer Antwort, durch die eine Zuwiderhandlung gegen Wettbewerbsregeln eingestanden werden müsste - Ausschluß;


Relevante Normen:
EWGV Art. 177; EWGV Art. 5; EWGV Art. 85; EWGV Art. 86;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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