Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 09.11.1993 (Rs C-132/92)

   

Kurzleitsatz:
1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Überbrückungsrente im Rahmen eines Betriebsrentensystems - Berechnung - Rente, die für die Altersgruppe von 60 bis 65 Jahren bei Frauen aufgrund der Berücksichtigung des bei ihnen früher, nämlich ab 60 Jahren, eröffneten Rechts auf die gesetzliche Rente niedriger liegt - Zulässigkeit;


Relevante Normen:
EWGV Art. 119;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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