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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 27.10.1993 (Rs C-338/91) | | | | Kurzleitsatz: 1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7 - Artikel 4 Absatz 1 - Unmittelbare Wirkung - Nationale Rechtsvorschriften, durch die die Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf das der Antragstellung vorausgehende Jahr beschränkt wird - Zulässigkeit - Vor der Antragstellung nicht ordnungsgemäß umgesetzte Richtlinie - Unbeachtlichkeit;
Relevante Normen: Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1; AAW Art. 32 Abs. 1 Buchst. b;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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