Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 20.10.1993 (Rs C-10/92)

   

Kurzleitsatz:
1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Erfordernis einer vorherigen streitigen Verhandlung - Beurteilung durch das nationale Gericht;


Relevante Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 10; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 4; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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