Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 13.10.1993 (Rs C-93/92)

   

Kurzleitsatz:
Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Von der Rechtsprechung aufgestellte Regel, die dem Parallelimporteur eines Markenerzeugnisses die Pflicht auferlegt, die Käufer über das Verhalten bestimmter Vertragshändler im Zusammenhang mit Garantieleistungen aufzuklären - Zulässigkeit;


Relevante Normen:
EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 177;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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