Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 12.10.1993 (Rs C-37/92)

   

Kurzleitsatz:
1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Auslegung des nationalen Rechts - Ausschluß - Vorschrift, mit der die Durchführung einer Gemeinschaftsrichtlinie sichergestellt werden soll - Keine Auswirkung;


Relevante Normen:
EWG-Vertrag Art. 177;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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