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| Rechtsprechung: EuGH - Beschluss vom 11.11.2003 (Rs C-488/01 P) | | | | Kurzleitsatz: 1. Rechtsmittel - Gründe - Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Fehlende Bezeichnung des geltend gemachten Rechtsfehlers - Unzulässigkeit;
Relevante Normen: EG Art. 242; EG Art. 225; EG-Satzung Art. 49; Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments und über die rückwirkende Auflösung der Technischen Fraktion der unabhängigen Abgeordneten (TDI) - gemischte Fraktion Art. 29 Abs. 1; Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments und über die rückwirkende Auflösung der Technischen Fraktion der unabhängigen Abgeordneten (TDI) - gemischte Fraktion Art. 180 Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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