Rechtsprechung:
EuGH - Beschluss vom 11.11.2003 (Rs C-488/01 P)

   

Kurzleitsatz:
1. Rechtsmittel - Gründe - Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente - Fehlende Bezeichnung des geltend gemachten Rechtsfehlers - Unzulässigkeit;


Relevante Normen:
EG Art. 242; EG Art. 225; EG-Satzung Art. 49; Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments und über die rückwirkende Auflösung der Technischen Fraktion der unabhängigen Abgeordneten (TDI) - gemischte Fraktion Art. 29 Abs. 1; Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments und über die rückwirkende Auflösung der Technischen Fraktion der unabhängigen Abgeordneten (TDI) - gemischte Fraktion Art. 180 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang