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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 09.11.1989 (Rs 386/87) | | | | Kurzleitsatz: Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Erstattung oder Erlaß von Eingangs - oder Ausfuhrabgaben - Verordnung Nr. 1430/79 - Zeitliche Geltung - Unanwendbarkeit auf einen nach Inkrafttreten der Verordnung gestellten Antrag auf Erstattung von Eingangsabgaben, die vor ihrem Inkrafttreten entrichtet wurden - Fehlen einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung - Anwendung des nationalen Rechts - Grenzen - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Nationale Rechtsvorschriften, die für Anträge auf Erstatt...
Relevante Normen: EWGV Art. 177; VO Nr. 1430/79 Art. 19; VO Nr. 1430/79 Art. 2;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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