Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 09.11.1989 (Rs 386/87)

   

Kurzleitsatz:
Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Erstattung oder Erlaß von Eingangs - oder Ausfuhrabgaben - Verordnung Nr. 1430/79 - Zeitliche Geltung - Unanwendbarkeit auf einen nach Inkrafttreten der Verordnung gestellten Antrag auf Erstattung von Eingangsabgaben, die vor ihrem Inkrafttreten entrichtet wurden - Fehlen einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung - Anwendung des nationalen Rechts - Grenzen - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Nationale Rechtsvorschriften, die für Anträge auf Erstatt...


Relevante Normen:
EWGV Art. 177; VO Nr. 1430/79 Art. 19; VO Nr. 1430/79 Art. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang