Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 10.10.1989 (Rs 201/88)

   

Kurzleitsatz:
Beamte - Dienstbezuege - Auslandszulage - Zweck - Begriff des "Auslands" - Ständiger Wohnsitz am Dienstort vor Dienstantritt - Aufenthalt als Student - Unerhebliche Tatsache;


Relevante Normen:
EWG/EAG BeamtStat Art. 4 Abs. 1 a des Anhangs VII;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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