Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 13.07.1989 (Rs 171/88)

   

Kurzleitsatz:
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Nationale Regelung, die bestimmte Teilzeitschäftigte von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausnimmt - Ausnahme, die hauptsächlich weibliche Arbeitnehmer trifft - Unzulässigkeit mangels objektiver Rechtfertigungsgründe;


Relevante Normen:
EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 119; Richtlinie 75/117 vom 10.02.1975;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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