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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 13.07.1989 (Rs 171/88) | | | | Kurzleitsatz: Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Nationale Regelung, die bestimmte Teilzeitschäftigte von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausnimmt - Ausnahme, die hauptsächlich weibliche Arbeitnehmer trifft - Unzulässigkeit mangels objektiver Rechtfertigungsgründe;
Relevante Normen: EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 119; Richtlinie 75/117 vom 10.02.1975;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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