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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 11.07.1989 (Rs 196/88) | | | | Kurzleitsatz: 1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Festsetzung der nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Besondere Bestimmungen zugunsten von Erzeugern, die sich zur Durchführung eines Entwicklungsplans im Bereich der Milcherzeugung verpflichtet haben - Gewährung einer einmaligen pauschalen Menge - Unzulässigkeit - Ausschluß von Erzeugern, die eine bestimmte Hoechstliefermenge überschritten haben - Zulässigkeit;
Relevante Normen: VO (EWG) Nr. 857/84 Art. 3; EWG-Vertrag Art. 40 Abs. 3; VO (EWG) Nr. 804/68 Art. 5c;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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