Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 11.07.1989 (Rs 246/86)

   

Kurzleitsatz:
1. Wettbewerb - Kartelle - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Beurteilungskriterien - Vereinbarung zur Festsetzung gemeinsamer Preise - Vereinbarung mit dem Ziel der Wettbewerbsbeschränkung - Missachtung der Vereinbarung - Unerheblich;


Relevante Normen:
EWG-Vertrag Art. 85; EWG-Vertrag Art. 190;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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