Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 30.05.1989 (Rs 33/88)

   

Kurzleitsatz:
1. Freizuegigkeit - Ausnahmen - Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung - Begriff - Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse und der Wahrung der allgemeinen Belange des Staates - Fremdsprachenlektoren an Universitäten;


Relevante Normen:
EWG-Vertrag Art. 48 Abs. 4; EWG-Vertrag Art. 48 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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