Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 18.05.1989 (Rs 368/87)

   

Kurzleitsatz:
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Freiwillige Versicherung oder freiwillige Weiterversicherung - Befugnis zur Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen, die von der Zugehörigkeit zum nationalen Pflichtversicherungssystem abhängt - Voraussetzung nicht erfuellt bei Zugehörigkeit zum Pflichtversicherungssystem eines anderen Mitgliedstaats;


Relevante Normen:
ArVNG Art. 2 § 28 Abs. 1 S. 2; EWGV 1408/71 Art. 9 Abs. 2; EWGVtr Art. 48 ff.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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