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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 27.04.1989 (Rs 321/87) | | | | Kurzleitsatz: Freizuegigkeit - Einreise - und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung, die Aufenthalts - oder Niederlassungserlaubnis ständig bei sich zu tragen - Kontrolle bei der Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - Voraussetzungen;
Relevante Normen: EWG-Vertrag Art. 169; belgische königlichen Verordnung vom 08.10.1981 über die Einreise in das Hoheitsgebiet Art. 38;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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