Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 01.07.1982 (Rs 109/81)

   

Kurzleitsatz:
ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - SCHIEDSKLAUSEL - AUF MEHRERE AUFEINANDERFOLGENDE VERTRAEGE GEGRÜNDETE VERTRAGLICHE BEZIEHUNG - AN DIE STELLE EINES MÜNDLICHEN VERTRAGES TRETENDE JÄHRLICH GESCHLOSSENE SCHRIFTLICHE VERTRAEGE - KEINE SCHIEDSKLAUSEL IN DEN ERSTEN SCHRIFTLICHEN VERTRAEGEN - IN ALLEN SPÄTER GESCHLOSSENEN VERTRAEGEN ENTHALTENE SCHIEDSKLAUSEL - BERÜCKSICHTIGUNG SÄMTLICHER NACHEINANDER GESCHLOSSENER VERTRAEGE DURCH DEN GERICHTSHOF;


Relevante Normen:
EGKS-Vertrag Art. 42; EWG-Vertrag Art. 181; EAG-Vertrag Art. 153; Beamtenstatut Art. 91;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang