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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 01.07.1982 (Rs 109/81) | | | | Kurzleitsatz: ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - SCHIEDSKLAUSEL - AUF MEHRERE AUFEINANDERFOLGENDE VERTRAEGE GEGRÜNDETE VERTRAGLICHE BEZIEHUNG - AN DIE STELLE EINES MÜNDLICHEN VERTRAGES TRETENDE JÄHRLICH GESCHLOSSENE SCHRIFTLICHE VERTRAEGE - KEINE SCHIEDSKLAUSEL IN DEN ERSTEN SCHRIFTLICHEN VERTRAEGEN - IN ALLEN SPÄTER GESCHLOSSENEN VERTRAEGEN ENTHALTENE SCHIEDSKLAUSEL - BERÜCKSICHTIGUNG SÄMTLICHER NACHEINANDER GESCHLOSSENER VERTRAEGE DURCH DEN GERICHTSHOF;
Relevante Normen: EGKS-Vertrag Art. 42; EWG-Vertrag Art. 181; EAG-Vertrag Art. 153; Beamtenstatut Art. 91;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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