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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 10.06.1982 (Rs 255/81) | | | | Kurzleitsatz: STEUERVORSCHRIFTEN - HARMONISIERUNG DER VORSCHRIFTEN - UMSATZSTEUERN - GEMEINSAMES MEHRWERTSTEUERSYSTEM - STEUERFREIHEIT NACH DER SECHSTEN RICHTLINIE - STEUERFREIHEIT FÜR UMSÄTZE AUS KREDITVERMITTLUNG - MÖGLICHKEIT FÜR DEN EINZELNEN , SICH BEI NICHT ERFOLGTER DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIE AUF DIE ENTSPRECHENDE VORSCHRIFT ZU BERUFEN - VORAUSSETZUNGEN;
Relevante Normen: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13d Nr. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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