Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 10.06.1982 (Rs 92/81)

   

Kurzleitsatz:
1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANTRAEGE , ERKLÄRUNGEN ODER RECHTSMITTEL - EINREICHUNG IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ALS DEM ZUSTÄNDIGEN STAAT - WIRKUNGEN - NICHT ORDNUNGSGEMÄSSES WOHNEN DES BETROFFENEN IM STAAT DER ANTRAGSTELLUNG - KEINE AUSWIRKUNGEN;


Relevante Normen:
EWGV 4 Art. 83; EWGV 3 Art. 10 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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