Rechtsprechung:
EuGH - Beschluss vom 27.06.1986 (Rs 121/86 R)

   

Kurzleitsatz:
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - GEGENSTAND - VORAUSSETZUNGEN - SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN; [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 186 ; VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 83 PAR 2]


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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