Rechtsprechung:
EuGH - Beschluss vom 13.06.1985 (Rs 248/84 R)

   

Kurzleitsatz:
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN; [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 185]


Relevante Normen:
EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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