Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 27.09.1984 (Rs 235/83)

   

Kurzleitsatz:
1. BEAMTE - KOSTENERSTATTUNG - MIETZULAGE - VORAUSSETZUNGEN DER GEWÄHRUNG; [BEAMTENSTATUT , ANHANG VII , ARTIKEL 14 ABSATZ 1 UNTERABSATZ 2] 2. BEAMTE - RÜCKFORDERUNG ZUVIEL GEZAHLTER BETRAEGE - VORAUSSETZUNGEN - OFFENKUNDIGE RECHTSGRUNDLOSIGKEIT DER ZAHLUNG - KENNTNIS DES BETROFFENEN; [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 85]


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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