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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 26.05.1982 (Rs 133/81) | | | | Kurzleitsatz: UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - BESONDERE ZUSTÄNDIGKEITEN - GERICHT DES ERFÜLLUNGSORTES DER VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNG - KLAGEANSPRÜCHE , DIE AUF VERSCHIEDENE VERPFLICHTUNGEN AUS EINEM ARBEITSVERTRAG GESTÜTZT SIND - DIE FÜR DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT MASSGEBLICHE VERPFLICHTUNG - VERPFLICHTUNG , DIE FÜR DEN BETREFFENDEN VERTRAG CHARAKTERISTISCH IST. - [ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 , ARTIKEL 5 NR. 1] -
Relevante Normen: EuGVÜ Art. 5 Nr. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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