Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 26.05.1982 (Rs 133/81)

   

Kurzleitsatz:
UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - BESONDERE ZUSTÄNDIGKEITEN - GERICHT DES ERFÜLLUNGSORTES DER VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNG - KLAGEANSPRÜCHE , DIE AUF VERSCHIEDENE VERPFLICHTUNGEN AUS EINEM ARBEITSVERTRAG GESTÜTZT SIND - DIE FÜR DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT MASSGEBLICHE VERPFLICHTUNG - VERPFLICHTUNG , DIE FÜR DEN BETREFFENDEN VERTRAG CHARAKTERISTISCH IST. - [ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 , ARTIKEL 5 NR. 1] -


Relevante Normen:
EuGVÜ Art. 5 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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