Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 11.02.1982 (Rs 278/80)

   

Kurzleitsatz:
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFNUMMERN UND -STELLEN - ' ' ZUBEREITETE KLEBSTOFFE ' ' UND ' ' ERZEUGNISSE ALLER ART ZUR VERWENDUNG ALS KLEBSTOFF ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 35.06 - BEGRIFF - PAPIERKLEBEBÄNDER ODER STREIFEN AUS NICHTVULKANISIERTEM SYNTHETISCHEM KAUTSCHUK - IM BEGRIFF ENTHALTEN - ZUORDNUNG DES ERZEUGNISSES ZUR TARIFSTELLE 35.06 B - VORAUSSETZUNGEN - AUFMACHUNG FÜR DEN EINZELVERKAUF IN BEHÄLTNISSEN VON EINEM GEWICHT DES INHALTS VON 1 KG ODER WENIGER - ANGABE DES VERWENDUNGSZWECKS - GRENZ...


Relevante Normen:
EWG § 177;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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