Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 21.05.1981 (Rs 156/80)

   

Kurzleitsatz:
1. BEAMTE - KLAGE - AUSDRÜCKLICHE ENTSCHEIDUNG , DIE DIE STILLSCHWEIGENDE ABLEHNUNG EINER BESCHWERDE BESTÄTIGT - EINREICHUNG DER KLAGE INNERHALB DER DURCH DIE STILLSCHWEIGENDE ABLEHNUNG IN GANG GESETZTEN FRIST - AUS DEM BESTÄTIGENDEN CHARAKTER DER ANGEFOCHTENEN HANDLUNG ABGELEITETE PROZESSHINDERNDE EINREDE - UNZULÄSSIGKEIT - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 90 ABSATZ 2 UND 91 ABSATZ 3] -


Relevante Normen:
Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften Art. 73; Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften Art. 90 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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