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| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 18.03.1981 (Rs 139/80) | | | | Kurzleitsatz: UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - BESONDERE ZUSTÄNDIGKEITEN - STREITIGKEITEN AUS ' ' DEM BETRIEB EINER ZWEIGNIEDERLASSUNG , EINER AGENTUR ODER EINER SONSTIGEN NIEDERLASSUNG ' ' - ZWEIGNIEDERLASSUNG ODER SONSTIGE NIEDERLASSUNG - BEGRIFF - HANDELSVERTRETER - AUSSSCHLUSS - VORAUSSETZUNGEN - [ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 , ARTIKEL 5 NR. 5] -
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
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