Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 18.03.1981 (Rs 139/80)

   

Kurzleitsatz:
UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - BESONDERE ZUSTÄNDIGKEITEN - STREITIGKEITEN AUS ' ' DEM BETRIEB EINER ZWEIGNIEDERLASSUNG , EINER AGENTUR ODER EINER SONSTIGEN NIEDERLASSUNG ' ' - ZWEIGNIEDERLASSUNG ODER SONSTIGE NIEDERLASSUNG - BEGRIFF - HANDELSVERTRETER - AUSSSCHLUSS - VORAUSSETZUNGEN - [ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 , ARTIKEL 5 NR. 5] -


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang