|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: EuGH - Urteil vom 28.05.1980 (Rs 33/79) | | | | Kurzleitsatz: 1. BEAMTE - KLAGE - AUSDRÜCKLICHE ENTSCHEIDUNG , DURCH DIE EINE BESCHWERDE NACH FRISTABLAUF ZURÜCKGEWIESEN WIRD - BLOSSE BESTÄTIGUNG DER STILLSCHWEIGENDEN ABLEHNUNG - UNZULÄSSIGKEIT - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 90 UND 91] -
Fundstellen dieser Entscheidung: Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|