Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 28.05.1980 (Rs 33/79)

   

Kurzleitsatz:
1. BEAMTE - KLAGE - AUSDRÜCKLICHE ENTSCHEIDUNG , DURCH DIE EINE BESCHWERDE NACH FRISTABLAUF ZURÜCKGEWIESEN WIRD - BLOSSE BESTÄTIGUNG DER STILLSCHWEIGENDEN ABLEHNUNG - UNZULÄSSIGKEIT - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 90 UND 91] -


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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