Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 03.05.2006 (VIII ZR 183/05)

   

Kurzleitsatz:
Zur Abgabe von Willenserklärungen als Stellvertreter abgegeben


Relevante Normen:
BGB § 164 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
TranspR 2006, 315

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