Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 26.07.2006 (XII ZR 46/05)

   

Kurzleitsatz:
Ersatz von Verwendungen des Mieters bei vorzeitiger Beendigung eines langfristigen Mietvertrages; Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren


Relevante Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 535;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang