Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.08.2003 (1 StR 327/03)

   

Kurzleitsatz:
Notwehr und Erforderlichkeit der konkreten Verteidigung bei Abwehr einer befürchteten Wiederholung des Angriffs


Relevante Normen:
StGB § 32 § 33;



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