Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 10.08.2006 (1 StR 366/06)

   

Kurzleitsatz:
Wortlaut einer qualifizierten Rechtsmittelbelehrung


Relevante Normen:
StPO § 35a § 302 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JuS 2006, 1136
NStZ 2007, 419

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